Ab dem 31. Oktober 2009 gelten neue AGB für deutsche Bankkunden. Grund für die Änderung der AGB ist die Einführung von EU-Richtlinien in das deutsche Recht. Dies dient dem Zweck der Etablierung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraumes (Single Euro Payment Area – Sepa).
Bei den Kontoauszügen ändert sich nichts. Banken müssen ihren Kunden auch weiterhin monatlich einmal einen Kontoauszug zur Verfügung stellen. Dies passiert entweder elktronisch oder auf anderem Wege, z.B. per Post. Sollte ein Kunde seine Online Kontoauszüge nicht innerhalb einer bestimmten Frist abfragen, schickt ihm die Bank einen Auszug per Post. Die Banken dürfen die Umstellung der AGB nicht nutzen, um ihren Kunden eine andere Art der Zustellung vorzuschreiben.
Bei den Lastschriften tut sich einiges. So wird durch die Einführung des grenzübergreifenden Lastschrifteneinzugs der Internationale Zahlungsverkehr belebt. Nun kann ein Kunde beispielsweise die Miete für ein, im europäischen Ausland befindliches, Haus bequem per Lastschrifteinzug bezahlen. Hierzu muss er dem Zahlungsempfänger eine Sepa-Einzugsermächtigung erteilen. Dem Lastschrifteneinreicher wird eine neue Identifikationsnummer zugewiesen, damit die internationalen Zahlungen nachvollziehbar bleiben. Gegen Abbuchungen, kann der Kunde innerhalb von acht Wochen grundlos Widerspruch erheben.
Auch die Haftungsregeln ändern sich. Kunden, die ihre EC-Karte verloren hatten, ihrer Sorgfaltspflicht jedoch nachgekommen waren, mussten bislang nicht für den entstandenen Schaden haften. Das ändert sich nun. In Zukunft müssen alle Kunden mit bis zu 150 Euro haften, egal wie sich die Schuldlage darstellt. Bislang mussten Kunden, die leicht fahrlässig handelten einen Teil des Schadens übernehmen. Kunden, die grob fahrlässig waren mussten sogar die Haftung in Höhe des gesamten täglichen Bedarfsrahmens tragen.
Zu guter Letzt sei zu erwähnen, dass sich bei den Überweisungen nichts ändern wird, Änderungen jedoch bereits beschlossen sind. So haben die Banken nach wie vor drei Bankarbeitstage Zeit, um Üerweisungen durchzuführen. Ab 2012 ändert sich dies jedoch. Dann muss eine Überweisung zum folgenden Bankarbeitstag überwiesen worden sein.